Schul ABC
A
Abwesenheit von Schülerinnen und Schüler
Kranke Schülerinnen und Schüler müssen vor der 1. Unterrichtsstunde abgemeldet werden. Dies erfolgt über eine Nachricht an die Klassenlehrerin.
Fehlt ein Kind unentschuldigt und die Erziehungsberechtigten sind nicht erreichbar, kann auch eine Überprüfung der Situation durch die Polizei erfolgen.
Schriftliche Entschuldigungen müssen am Ende der Krankheit der Klassenleitung gegeben werden. Die Vorlage ärztlicher Atteste können auf Beschluss der Klassenkonferenz angefordert werden. Unentschuldigte Fehlzeiten (Stunden und Tage) werden im Zeugnis vermerkt.
Aufsicht
Für die Aufsicht auf dem Schulweg sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
Bei Unterrichtsgängen oder Klassenfahrten gelten spezielle Vorschriften.
• Pausenaufsicht
Die Pausenaufsicht umfasst die zwei großen Pausen auf dem Innenhof und die erste große Pause auf dem vorderen Hof. Hier sind jeweils zwei Personen zur Aufsicht eingeteilt.
• Frühaufsicht
Ab 7:30 Uhr bis 7:45 Uhr befindet sich eine Aufsicht auf dem vorderen Schulhof.
• Busaufsicht
Die Busaufsichten beginnen nach der 4., 5. oder 6. Stunde. Die Buskinder treffen sich mit der Aufsicht nach der Stunde an der Treppe des mittleren Einganges. Die Busaufsicht kontrolliert, ob die Buskinder anwesend sind, geht mit den Kindern zur Bushaltestelle und wartet mit den Kindern auf den Bus. Sollte der Bus nicht kommen, kann über das Sekretariat das Busunternehmen informiert werden.
B
Beurlaubung
Schülerinnen und Schüler können in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht beurlaubt werden. Hierfür wird ein Antrag bei der Klassenleitung gestellt. Bei einer Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit den Ferien, muss der Antrag fristgerecht bei der Schulleitung gestellt werden.
Befreiung vom Sport- und Schwimmunterricht
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Verletzung oder Krankheit nicht am Sportunterricht teilnehmen können, müssen schriftlich für die jeweilige Unterrichtsstunde entschuldigt werden. Die Entschuldigung kann morgens vom Kind bei der Klassenleitung abgegeben werden.
E
Einschulung
Am Mittwoch nach den Sommerferien findet die Einschulung der neuen 1.-Klässler in der Kulturhalle statt. Davor kann ein Einschulungsgottesdienst in der ev. Kirche besucht werden. Wenn die Eltern einen Fotografen beauftragen, können Fotos auf dem Schulgelände gemacht werden.
Elternabend
Elternabende finden in der Regel jedes Jahr im Herbst statt. In der 1. und 3. Klasse wird hierbei der Elternbeirat gewählt.
Elternsprechtage
Jedes Jahr finden nach dem 1. Schulhalbjahr (ca. Februar) die Elternsprechtage mit der Klassenleitung statt. Hierbei können Eltern einen Eindruck über den Lernstand ihrer Kinder gewinnen.
Extremwetterlagen
Bei Extremwetterlagen entscheiden in erster Linie die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterricht und informieren die Klassenlehrkraft. Hinweise zum Vorgehen in der Schule und zur Schülerbeförderung erhalten sie ggf. auf der Homepage und im Rundfunk. Eine Notbetreuung wird immer eingerichtet. An solchen Tagen werden weder Klassenarbeiten noch neue Lerninhalte durchgeführt, sondern vornehmlich Übungsaufgaben bearbeitet.
F
Ferien
In den Ferien ist das Sekretariat mittwochs von 10 bis 12 Uhr besetzt.
Eine Übersicht über die Ferienordnung sowie bewegliche Ferientage befinden sich auf den Elterninformationsbriefen zum jeweiligen Schuljahr sowie auf unserer Homepage.
Förderverein
Der Förderverein unterstützt die Ziegenhainer Grundschule bei der Finanzierung besonderer Projekte und Anschaffungen. Ein Anmeldeformular ist im Sekretariat erhältlich.
Frühstück
Das gemeinsame Frühstück ist im Stundenplan verankert und liegt vor der 1. großen Pause um 9:15 Uhr. Es dauert 10 Minuten. In dieser Zeit wird die Klasse durch die Lehrkraft betreut, die in der 2. Stunde die Klasse unterrichtet hat.
Bitte achten Sie auf ein gesundes Frühstück.
Fundsachen
Verloren gegangene Dinge werden in einer Kiste, ganz unten im gelben Treppenhaus aufbewahrt. Der Bestand an Fundsachen in unserer Schule ist erstaunlich hoch. Bitte prüfen Sie regelmäßig, ob Sie Gegenstände Ihres Kindes vermissen und holen Sie diese gegebenenfalls zeitnah ab.
G
Ganztag
Nach dem Unterricht können Sie Ihr Kind bis maximal 17 Uhr betreuen lassen. Nähere und aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage, unter dem Punkt Ganztag.
H
Hausrecht
Die Schulleitung übt auf dem Grundstück der Schule in Vertretung des Schulträgers das
Hausrecht aus. Ist die Schulleitung nicht zugegen, kann eine Lehrkraft stellvertretend das Hausrecht ausüben. Während des Schulvormittags sind ggf. Personen im Gebäude/ auf dem Pausenhof auf ihre Schulzugehörigkeit oder ihr Anliegen anzusprechen.
Hausmeister
Herr Schäfer ist als Hausverwalter für unsere Schule zuständig. Er ist von 7.00 Uhr – 15.00 Uhr für Lehrkräfte und Schüler ansprechbar. Sein Büro befindet sich im Erdgeschoss hinter der grünen Tür.
Hausschuhe
An unserer Grundschule müssen die Kinder Hausschuhe tragen. Diese Maßnahme dient der allgemeinen Sauberkeit im Schulgebäude und in den Klassenräumen. Bitte erkundigen Sie sich regelmäßig bei Ihrem Kind, ob die Hausschuhe noch passen.
I
Inklusion
Die Ziegenhainer Grundschule ist eine Schule für alle Kinder. Das bedeutet, dass Kinder mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen zusammen mit allen anderen Kindern in einer Klasse lernen.
K
Kindertagesstätte
Unsere Schulanfänger besuchen hauptsächlich die Ziegenhainer KiTas „Steinweg“ und „Regenbogen“. Doch auch aus anderen Schwalmstädter KiTas werden teilweise Kinder bei uns eingeschult.
Im Frühjahr vor der Einschulung erhalten die zukünftigen Erstklässler die Gelegenheit unsere Schule an einem „Schnuppertag“ kennen zu lernen und ihre erste Unterrichtsstunde zu erleben.
Kontakt Lehrkräfte
Der Kontakt zu allen Lehrkräften ist über die dienstliche E-Mail-Adresse möglich.
Diese setzt sich wie folgt zusammen: [email protected]
Ein Beispiel: [email protected]
Kontakt zum Sekretariat können Sie per E-Mail ([email protected]) oder telefonisch (06691 3286) aufnehmen.
Kopiergeld
Kopien unterstützen die Unterrichtsgestaltung und dienen zur Aufbereitung, Wiederholung
und Vertiefung des behandelten Stoffes. Die Kosten für die Kopien werden zu Beginn eines
Schuljahres eingesammelt (10€).
M
Mobile Endgeräte
Handys und sonstige mobile Endgeräte (Uhren, …) sind in unserer Schule verboten. Bei einem Verstoß sind die Lehrkräfte dazu befugt, diese Geräte in Verwahrung zu nehmen. Die Geräte können dann am Folgetag von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden.
N
Notfall
In Notfällen (Unfälle, plötzliche Erkrankungen) informieren wir zuerst die Eltern. Wenn wir diese nicht erreichen können, versuchen wir, die Personen, die uns als Ansprechpartner angegeben wurden, anzurufen. Wenn wir niemanden erreichen können, betreuen wir das Kind bei uns. In unklaren Situationen sorgen wir über die Leitstelle des Rettungsdienstes für eine medizinische Versorgung, ggf. wird das Kind von einem Notarzt versorgt oder ins Krankenhaus gebracht.
Sollten sich Telefonnummern ändern, ist es wichtig, dass die Schule diese umgehend erhält. Die Klassenleitung heftet eine aktuelle Telefonliste mit allen notwendigen Nummern im entsprechenden Ordner im 1.Hilfe-Raum ab, damit im Notfall alle Lehrkräfte darauf zugreifen können.
O
Ordnung
Ordnung und Struktur erleichtert den Kindern das Lernen. Die Kinder sollen lernen selbst Ordnung in ihren Schulsachen zu halten. Dafür brauchen sie aber gerade am Anfang Unterstützung. Idealerweise sollten Eltern in den ersten Schuljahren einmal wöchentlich gemeinsam mit ihrem Kind den Ranzen aufräumen, lose Arbeitsblätter abheften und die Arbeitsmittel (Buntstifte, Schere, Kleber…) auf Vollständigkeit überprüfen.
Ordnungsmaßnahmen
Sollten sich nach Einsatz von pädagogischen Maßnahmen keine Verhaltensänderungen zeigen, so können Regelverstöße durch Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.
Zu diesen zählen:
- Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultages, ggf. Teilnahme am Unterricht in einer anderen Klasse
- Ausschluss von besonderen Klassen und Schulveranstaltungen
- Vorübergehende Zuweisung in eine Parallelklasse (bis zu 4 Wochen)
- Dauerhafte Zuweisung in eine Parallelklasse
- Vorübergehender Ausschluss vom Schulbesuch (bis 2 Wochen)
- Überweisung in den gleichen Bildungsgang einer anderen Schule
- Schulverweis
Die Entscheidung über die Ordnungsmaßnahmen trifft die Schulleiterin auf Antrag einer Lehrkraft bzw. der Klassenkonferenz.
Rechtliche Grundlage: Hessisches Schulgesetz §82
P
Pädagogische Maßnahme
Als pädagogische Maßnahmen sind alle Maßnahmen zu verstehen, die die Lehrkraft ergreift, um den Lern- und Leistungswillen zu fördern, Fehlverhalten vorzubeugen und Regelverstöße zu ahnden.
Zu den pädagogischen Maßnahmen zählen:
- Gespräch
- Ermahnung
- Gruppengespräche
- Formlose mündliche oder schriftliche Missbilligung
- Beauftragung mit Aufgaben
- Nachholen von schulhaft versäumtem Unterricht
- zeitweise Wegnahme von Gegenständen
- Androhung von Ordnungsmaßnahmen (siehe Ordnungsmaßnahmen)
Rechtliche Grundlage: Hessisches Schulgesetz §82
Parken
Grundsätzlich empfehlen wir, dass die Kinder den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto bringen oder abholen, parken Sie bitte vorzugsweise auf der Parkfläche am Alleeplatz. Achten Sie bei der An- und Abfahrt besonders auf unsere Schulkinder, die zu Fuß unterwegs sind. Die Zu- und Abfahrtswege an der Bushaltestelle im Steinweg sind ausschließlich den Bussen vorbehalten.
R
Regenpause
Bei starkem Regen bleiben die Kinder im Schulhaus. Sie können sich in der Klasse und im unteren Flur ruhig beschäftigen (puzzeln, spielen, reden…).
S
Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat setzt sich aus den Klassenelternbeiräten und deren Vertretern zusammen. Er übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus. Der Vorsitzende des Schulelternbeirates kann als Vertreter der Eltern an Gesamt- und Schulkonferenzen teilnehmen.
Schwimmen
Der Schwimmunterricht findet in den Sportstunden der 3. Klasse verpflichtend statt. Der Zeitraum ist abhängig von den Öffnungszeiten des Europabades. Kinder, die aufgrund einer vorübergehenden Krankheit nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, benötigen an diesem Tag eine schriftliche Abmeldung.
Sekretariat
Unser Sekretariat ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Mo 07.30 – 12.30 Uhr
Di 10.00 – 12.00 Uhr
Mi 07.30 – 12.00 Uhr
Do 07.30 – 10.30 Uhr
Telefon: 06691 3286
Außerhalb der oben genannten Zeiten erreichen Sie uns am besten per E-Mail: [email protected]
U
Umzug
Im Falle eines Wohnortwechsels innerhalb der Gemeinde bitten wir Sie rechtzeitig, die Schule zu informieren und die neue Adresse sowie Telefonnummer mitzuteilen. Bei einem Umzug in einen anderen Schulbezirk ist das Kind in jedem Falle frühzeitig abzumelden. Dabei ist darauf zu achten, dass sowohl die abgebende als auch die aufnehmende Schule rechtzeitig über den Umzug informiert werden.
Sollte ein Umzug in einen anderen Stadtteil oder Ort erfolgen, ist zu prüfen, ob unsere Schule weiterhin zuständig ist, oder aus dem Umzug ein Schulwechsel erfolgt. Falls ihr Kind weiterhin die Ziegenhainer Grundschule besuchen soll, muss ein Antrag auf Gestattung gestellt werden. Dieser ist bei der zuständigen Schule einzureichen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Unfälle
Bei Unfällen auf dem Schulweg und in der Schule sind die Kinder über die Unfallkasse Hessen versichert. Sollte nach dem Unfall ein Arztbesuch nötig sein, informieren Sie bitte umgehend die Schule, damit diese die Unfallanzeige an die Unfallkasse Hessen weiterleiten kann.
V
Verkehrserziehung
In der 4. Klasse rückt der sichere Umgang mit dem Fahrrad im Straßenverkehr in den Fokus.
Es findet ein Verkehrssicherheitstag mit verschiedenen Stationen statt. Außerdem kommt die Jugendverkehrsschule und die Kinder können innerhalb einer Woche ihren Fahrradführerschein absolvieren.
Vorlaufkurs
Der Vorlaufkurs Deutsch ist eine vorschulische Maßnahme der Schule und richtet sich an Kinder im letzten KiTa-Jahr, deren Sprachkenntnisse gefördert werden sollen, um erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen zu können. Die Teilnahme ist für die ausgewählten Kinder verpflichtend.
W
Wiederholungen
Freiwillige Wiederholungen einer Klasse sind nach einem formlosen, aber fristgerechten Antrag (spätestens 8 Wochen vor Schuljahresende) der Eltern möglich. Die Schulleitung
entscheidet unter Anhörung der Klassenkonferenz, ob dem Antrag stattgegeben wird.
Freiwillige Wiederholungen sind nach Absprache im laufenden Schuljahr möglich und oftmals auch sinnvoll.
Rechtliche Grundlage: VOGSV Freiwillige Wiederholung
Z
Zahnarzt
Einmal im Schuljahr kommt der zahnärztliche Dienst des Schwalm-Eder-Kreises und untersucht alle Kinder. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Mitteilung über das Untersuchungsergebnis. Den Termin geben wir auf der Schul-Homepage bekannt.
Zeugnisse
Die Klassen 1 – 4 erhalten zum Schuljahresende am letzten Tag vor den Sommerferien ein Zeugnis. Die Klassen 3 und 4 bekommen außerdem ein Halbjahreszeugnis.
Die Jahrgangsstufe 1 erhält eine schriftliche Beurteilung, in der die Leistungen sowie die Lernentwicklung Ihres Kindes erläutert werden. In allen anderen Jahrgangsstufen werden „Ziffernzeugnisse“ erstellt.